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IMSP · Teilnahme & Vertrag

AGB und Teilnahmebedingungen

International Meat Sensory Program · Kernprogramm 2027

Vertrag widerrufen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für das International Meat Sensory Program (IMSP) der Meat – Education – Ambition – Travel (M.E.A.T.) GmbH, Lannesstraße 55/140, 1220 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 639707x, vertreten durch Geschäftsführer Ronny Paulusch. Kontakt: contact@imsp.pro, Telefon: +43 660 548 74 01.

Ausschließlich Unternehmensbuchungen (B2B): Das IMSP-Kernprogramm wird ausschließlich Unternehmen und Unternehmern angeboten, die für ihre betriebliche Tätigkeit buchen. Privatbuchungen werden nicht angeboten. Selbstständige und Einzelunternehmer können für ihren laufenden Betrieb selbst buchen.

Vertragspartner und Zahlungspflichtiger ist das im Anmeldeformular genannte Unternehmen bzw. der genannte Unternehmer. Wer für diesen Vertragspartner handelt, muss zum Vertragsabschluss berechtigt sein. Der vollständige Name des Vertragspartners und seine Rechnungsanschrift sind anzugeben. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Beschäftigte können durch ihren Arbeitgeber als Teilnehmer angemeldet werden. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag für betriebliche Zwecke und übernimmt die Zahlungspflicht. Der Teilnehmer wird durch seine Teilnahme allein nicht Vertragspartner. Eine Firmenrechnung oder bloße Kostenübernahme genügt nicht, um eine tatsächlich private Buchung zu einer Unternehmensbuchung zu machen. Maßgeblich sind der tatsächliche Vertragspartner und der Buchungszweck; zwingende gesetzliche Schutzrechte bleiben unberührt.

2. Verbindliche Anmeldung und Vertragsschluss

Die Programmbeschreibung, der veröffentlichte Terminplan und diese Teilnahmebedingungen bilden das Angebot der M.E.A.T. GmbH für die Unternehmensbuchung des IMSP-Kernprogramms 2027. Im Anmeldeformular benennen Sie den Vertragspartner, den Teilnehmer und den gewünschten buchbaren Trainingshub.

Direkte, verbindliche Anmeldung: Mit dem Absenden über die Schaltfläche „Verbindlich und zahlungspflichtig anmelden“ nehmen Sie dieses Angebot für den angegebenen Vertragspartner an. Der Vertrag kommt mit Eingang der Anmeldung bei der M.E.A.T. GmbH zustande. Die Anmeldung ist keine unverbindliche Anfrage. Eine spätere gesonderte Angebotsannahme ist nicht erforderlich.

Sie erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit den Buchungsdaten, dem vereinbarten Leistungsumfang, dem Trainingshub, dem Terminplan, dem Preis und Zahlungsplan sowie dieser Fassung der Teilnahmebedingungen in speicherbarer Form. Die Rechnung weist die für Ihre Buchung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer aus. Die Bestätigung dokumentiert den bereits erfolgten Vertragsschluss.

Die Auswahl optionaler internationaler Module ist ausschließlich eine Interessenbekundung und schließt keinen Vertrag über diese Module. Zusätzliche Leistungen und Abweichungen vom gebuchten Kernprogramm erfordern eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung.

3. Leistungsumfang des Kernprogramms

Das IMSP-Kernprogramm 2027 umfasst 24 Curriculum-Module und 216 Stunden im Kernprogramm: 120 Stunden Präsenztraining in 16 Präsenztagen, 64 Stunden digitales Lernen und 32 Stunden eigenständig absolvierte Tastingkiosk-Verkostung. Die Präsenzblöcke finden am gebuchten Trainingshub statt. Maßgeblich sind die zum Vertragsabschluss vereinbarte Programmbeschreibung und die bestätigten Termine.

Zum Programm gehören der Sensory-ID-Zugang während der Kursdauer, die Bereitstellung eines Training Devices für den Kurs sowie das IMSP-Startpaket mit Cap, Polo, Hemd und Lanyard. Nach erfolgreich abgeschlossenem Programm werden das Abschlusszertifikat und die vorgesehenen Absolventen-Insignien einschließlich Pin, Professional Badge und personalisierter Professional Card ausgegeben.

An- und Abreise, Übernachtungen und nicht ausdrücklich zugesagte Verpflegung sind nicht Bestandteil des Kernpreises. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen setzen eine gesonderte Vereinbarung voraus.

Geschuldet ist die vereinbarte Bildungsleistung. Ein bestimmter beruflicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht zugesagt. Die Erteilung des Abschlusszertifikats hängt von der Erfüllung der vereinbarten Abschlussanforderungen ab.

4. Teilnahmegebühr, Zahlung und Zahlungsverzug

Die Teilnahmegebühr für die betriebliche Unternehmensbuchung des Kernprogramms 2027 beträgt 3.600 € netto pro Person. Hinzu kommt ausschließlich die für die konkrete Buchung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Der Nettopreis ist mit der Anmeldung vereinbart und wird anschließend nicht einseitig erhöht. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen setzen eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung voraus.

Zahlungsplan: 50 Prozent der vereinbarten Gesamtgebühr sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung zu zahlen. Die übrigen 50 Prozent sind spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Programmbeginn fällig, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Bei Buchungen weniger als 14 Kalendertage vor Programmbeginn ist die gesamte Gebühr nach Zugang der Rechnung und vor Teilnahme fällig. Individuell bestätigte Ratenvereinbarungen bleiben möglich.

Bei Zahlungsverzug erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit angemessener Nachfrist, regelmäßig 14 Kalendertage, und einem Hinweis auf die möglichen Folgen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann die M.E.A.T. GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Eine Einschränkung des Zugangs zu noch nicht erbrachten Leistungen kommt nur bei erheblichem Zahlungsrückstand und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit in Betracht. Berechtigte gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden nicht eingeschränkt.

Verzugszinsen und Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung werden nur in gesetzlich zulässiger Höhe geltend gemacht. Gegenüber Verbrauchern werden nur notwendige, zweckentsprechende und im Verhältnis zur Forderung angemessene Betreibungskosten verlangt. Eine pauschale zusätzliche Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

5. Termine, Durchführungsvoraussetzungen und Änderungen

Gebucht wird das Kernprogramm 2027 am im Anmeldeformular gewählten Trainingshub auf Grundlage des bei der Anmeldung veröffentlichten Terminplans. Die dort als vorläufig gekennzeichneten Präsenztage im September, Oktober und November werden mit dem Vertragspartner abgestimmt und ausdrücklich bestätigt. Die bereits verbindlich veröffentlichten Termine werden durch die Anmeldung vereinbart. Der Programmbeginn bezeichnet den ersten vereinbarten verpflichtenden Präsenz- oder digitalen Programmbestandteil.

Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl ist nur möglich, wenn vor der Anmeldung eine zahlenmäßig bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Absagefrist ausdrücklich vereinbart wurden. Die Mitteilung muss innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch 30 Kalendertage vor Programmbeginn, zugehen. Fehlt eine solche Vereinbarung oder wird die Frist versäumt, besteht kein vertragliches Absagerecht allein wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Eine Mindestteilnehmerzahl wird nicht nachträglich einseitig eingeführt. Bei zulässiger Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig zurückgezahlt; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Sachlich erforderliche Änderungen einzelner Referenten, Proben oder der Reihenfolge von Inhalten sind möglich, wenn Umfang und Ausbildungsziel gewahrt bleiben und die Änderung zumutbar ist. Ein Wechsel des Landes, eine wesentliche Verlegung des Trainingshubs oder eine erhebliche Termin- oder Leistungsänderung bedarf Ihrer Zustimmung. Eine Ersatzlösung wird Ihnen mitgeteilt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Nehmen Sie eine wesentliche Änderung nicht an, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Erstattungsrechte bestehen.

6. Stornierung, Nichterscheinen und Ersatzteilnehmer

Eine freiwillige Stornierung erklären Sie in Textform, beispielsweise per E-Mail an contact@imsp.pro. Maßgeblich sind der Zugang bei der M.E.A.T. GmbH und die Kalendertage bis zum vereinbarten Kursbeginn. Als Kursbeginn gilt der erste vereinbarte verpflichtende Präsenz- oder digitale Programmbestandteil.

Stornierung des IMSP-Kernprogramms
Zugang der StornierungStornopauschaleBei 3.600 € Nettokursgebühr
Mindestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn0 %0 €
29 bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn50 %1.800 €
13 bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn100 %3.600 €
Am Tag des Kursbeginns, danach oder bei Nichterscheinen100 %3.600 €

Berechnung: Die Prozentsätze beziehen sich auf die vereinbarte Nettokursgebühr. Umsatzsteuer fällt nur an, soweit sie auf den jeweiligen Betrag gesetzlich geschuldet ist. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein darüber hinausgehender Restbetrag wird zurückgezahlt. Es wird keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr berechnet.

Geringerer Ausfall: Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Einnahmen aus einer Ersatzbelegung werden berücksichtigt. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer wirtschaftlicher Ausfall entstanden ist; dann entfällt oder verringert sich die Pauschale entsprechend. Gesetzliche Anrechnungsregeln, Beweislastregeln und ein anwendbares richterliches Mäßigungsrecht bleiben unberührt. Dieselbe Leistung oder derselbe Ausfall wird nicht doppelt berechnet.

Ersatzteilnehmer: Vor Kursbeginn kann ein fachlich geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden. Der Wechsel wird bestätigt, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine sachlichen organisatorischen Gründe entgegenstehen. Bei erfolgreichem Wechsel fällt keine Stornopauschale an. Zusätzliche tatsächliche Wechselkosten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung berechnet. Der ursprüngliche Vertragspartner bleibt zahlungspflichtig, sofern kein Vertragspartnerwechsel vereinbart wird.

Die Staffel gilt für freiwillige Stornierungen und eine aus Gründen auf Seite des Vertragspartners unterbleibende Teilnahme. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie Ansprüche wegen Leistungsstörungen oder einer Absage durch die M.E.A.T. GmbH bleiben unberührt. Auf einen wirksamen gesetzlichen Widerruf wird keine Stornopauschale angewendet.

7. Widerruf bei Verbraucher- und Unternehmensbuchungen

Unternehmensbuchungen (B2B): Für Buchungen, die ein Unternehmen oder Unternehmer als Vertragspartner für seine betriebliche Tätigkeit abschließt, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Für eine freiwillige Stornierung gelten die Regelungen in Ziffer 6.

Zwingende gesetzliche Schutzrechte: Das Programm wird ausschließlich für betriebliche Unternehmensbuchungen angeboten. Sollte im Einzelfall dennoch ein dem FAGG unterliegender Verbrauchervertrag vorliegen, bleiben dessen gesetzliche Schutzrechte bestehen. In diesem Fall können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts teilen Sie der M.E.A.T. GmbH, Lannesstraße 55/140, 1220 Wien, Österreich, Telefon +43 660 548 74 01, E-Mail contact@imsp.pro, Ihren Entschluss durch eine eindeutige Erklärung mit. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Eine rechtzeitige Absendung vor Fristablauf genügt. Das Muster in Ziffer 8 und die Online-Funktion „Vertrag widerrufen“ stehen hierfür zur Verfügung; ihre Nutzung ist nicht verpflichtend. Bei Nutzung der Online-Funktion erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt Ihrer Erklärung sowie Eingangsdatum und Uhrzeit.

Folgen des Widerrufs: Bei wirksamem Widerruf werden sämtliche für den widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Erklärung, zurückgezahlt. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich das ursprüngliche Zahlungsmittel verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist: Gegenüber Verbrauchern beginnt die entgeltliche Leistung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Ein früherer Beginn setzt Ihr gesondertes ausdrückliches Verlangen und die erforderlichen Informationen voraus. Bei anschließendem Widerruf ist ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachter Dienstleistung setzt die hierfür gesetzlich erforderlichen gesonderten Erklärungen voraus. Der Zugriff auf einzelne Lerninhalte beseitigt nicht automatisch das Widerrufsrecht für das gesamte Kernprogramm. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.

Die Abrechnung nach Ziffer 6 findet auf einen wirksamen gesetzlichen Widerruf keine Anwendung. Zwingende Schutzbestimmungen bei grenzüberschreitenden Verbraucherbuchungen bleiben unberührt.

8. Widerrufserklärung und gesetzliches Musterformular

Soweit ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht, erhalten Sie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zusammen mit der Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss. Es ist außerdem im Anhang I, Teil B des FAGG abrufbar. Sie können auch die folgende freie Erklärung oder die Online-Widerrufsfunktion verwenden.

An die M.E.A.T. GmbH, Lannesstraße 55/140, 1220 Wien, Österreich; E-Mail: contact@imsp.pro

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am International Meat Sensory Program.

Datum des Vertragsabschlusses:
Name des Vertragspartners:
Anschrift:
Buchungs- oder Rechnungsnummer, sofern vorhanden:
Datum:
Unterschrift bei einer Erklärung auf Papier:

Eine Begründung oder die Angabe einer Rechnungsnummer ist keine Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf. Die Erklärung muss lediglich den Vertrag ausreichend erkennen lassen.

9. Teilnahme, Fehlzeiten, Prüfung und Abschluss

Maßgeblich sind die fachliche Ausrichtung und die Teilnahmevoraussetzungen der bei Anmeldung vereinbarten Programmbeschreibung. Teilnehmer bearbeiten die verpflichtenden Aufgaben, dokumentieren ihre Verkostungen und nehmen an den vereinbarten Trainings- und Prüfungsleistungen teil. Sicherheits- und Hygienevorgaben sind einzuhalten.

Der Abschluss setzt die Erfüllung der verpflichtenden Programmbestandteile und bestandene Prüfungsleistungen voraus: eine schriftliche Fachprüfung von 90 Minuten, eine praktische visuelle und sensorische Beurteilung einschließlich Kalibrierung sowie eine sensorische Facharbeit von 8–10 Seiten mit dokumentierten Sensory-ID-Daten. Die Zahlung der Teilnahmegebühr begründet keinen Anspruch auf ein positives Prüfungsergebnis.

Anwesenheitspflicht: Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die dokumentierte Teilnahme an mindestens 70 % der vorgesehenen Präsenzstunden erforderlich. Bei 120 Präsenzstunden entspricht dies mindestens 84 Stunden. Teilnahmen werden nach tatsächlich absolvierten Stunden erfasst. Die vorgesehenen digitalen Lernaufgaben und die eigenständigen Tastingkiosk-Verkostungen sind zusätzlich zu bearbeiten und nachzuweisen.

Bestehensgrenze: 70 %. Die schriftliche Fachprüfung, die praktische Beurteilung einschließlich Kalibrierung und die sensorische Facharbeit sind jeweils bestanden, wenn mindestens 70 % der im jeweiligen Prüfungsbestandteil erreichbaren Punkte erzielt werden. Ein nicht bestandener Bestandteil wird nicht durch ein besseres Ergebnis in einem anderen ausgeglichen. Die Bewertungslogik orientiert sich am CONEXXUS Framework / Didaktik im Handwerk.

Bewertungskriterien, Punkteverteilung, Abgabefristen, zulässige Hilfsmittel und Wiederholungsmöglichkeiten werden rechtzeitig vor Programmbeginn in speicherbarer Form mitgeteilt. Sie müssen den bei Anmeldung beschriebenen Prüfungsleistungen und Ausbildungszielen entsprechen. Die hier vereinbarten Anwesenheits- und Bestehensgrenzen werden nicht nachträglich einseitig erhöht. Neue zusätzliche Abschlussanforderungen oder Änderungen vereinbarter Regeln zu Ihrem Nachteil bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Fehlzeiten sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Wird die Mindestanwesenheit nicht erreicht, ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung erst nach geeigneten, dokumentierten Nachholleistungen möglich. Art und organisatorische Verfügbarkeit werden im Einzelfall vereinbart. Fachlich notwendige Nachholleistungen können auch innerhalb der zulässigen Fehlzeiten erforderlich sein, insbesondere für versäumte sicherheitsrelevante Einweisungen. Ein Fehltermin führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Kursleistungen. Zusätzliche Entgelte für Nachhol- oder Wiederholungsleistungen werden vor deren Buchung ausdrücklich vereinbart.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits-, Hygiene- oder Verhaltensregeln kann die M.E.A.T. GmbH nach Abmahnung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Teilnahme beenden. Bei akuter Gefährdung sind sofortige Schutzmaßnahmen möglich. Die Abrechnung erfolgt nach den rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Falls; der Ausschluss bewirkt keinen automatischen vollständigen Verfall sämtlicher Zahlungen.

10. Sensory-ID-Zugang und Training Device

Der persönliche Sensory-ID-Zugang steht während der vereinbarten tatsächlichen Kursdauer zur Verfügung. Zugangsdaten sind vor unberechtigter Nutzung zu schützen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine kostenpflichtige Verlängerung oder ein Jahresabonnement kommt nur durch eine gesonderte Buchung zustande.

Das bereitgestellte Training Device verbleibt während der leihweisen Nutzung im Eigentum der M.E.A.T. GmbH bzw. des in der Übergabevereinbarung benannten Eigentümers. Übergabe, Zubehör, Zustand und Rückgabe werden dokumentiert. Normale Abnutzung begründet keinen Ersatzanspruch. Schäden oder Verlust sind unverzüglich mitzuteilen; eine Haftung richtet sich nach Verschulden und den gesetzlichen Bestimmungen.

Nach Kursende stehen die auf der Programmseite beschriebenen Möglichkeiten offen: Rückgabe ohne Gerätepreis, Übernahme des während des Kurses verwendeten Geräts zum ausgewiesenen Preis von 295 € oder Übernahme ohne zusätzlichen Gerätepreis bei gesondertem Abschluss eines 12-monatigen Sensory-ID-Abonnements. Vor einer Übernahme bzw. Abobuchung werden der verbindliche Gesamtpreis, der Umfang und die jeweiligen Vertragsbedingungen mitgeteilt. Ohne gesonderte Übernahmevereinbarung ist das Gerät zurückzugeben.

Ohne gesonderte Übernahmevereinbarung ist das Training Device einschließlich Zubehör innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kursende entsprechend der mitgeteilten Rückgabeanleitung zurückzugeben. Ein Kauf, ein Abonnement oder eine Verlängerung kommt nicht automatisch durch eine unterbliebene Rückgabe zustande. Ersatz wegen schuldhafter Beschädigung oder Verlust richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Geräts; es wird nicht unabhängig davon automatisch der Neupreis berechnet.

11. Internationale Module und Netzwerk

Spanien, Argentinien und Japan sind optionale Vertiefungsmodule. Sie sind keine Voraussetzung für den IMSP-Abschluss und nicht in der Gebühr des Kernprogramms enthalten. Die Auswahl im Anmeldeformular dient ausschließlich der unverbindlichen Interessenbekundung.

Die internationalen Vertiefungsmodule sind fachlich geleitete Fachexkursionen zur Weiterbildung, Betriebsbesichtigung und Vernetzung. Die M.E.A.T. GmbH übernimmt die fachliche Konzeption, Vorbereitung und Leitung. Beförderung, Unterkunft und Transfers werden von den Teilnehmern bzw. den beauftragenden Unternehmen eigenständig bei den jeweiligen Anbietern gebucht und sind nicht Bestandteil der IMSP-Leistung.

Fachexkursionen werden gesondert angeboten und gebucht. Sie richten sich entsprechend den M.E.A.T.-Bedingungen ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer sowie deren Fachpersonal; Vertragspartner ist der buchende Unternehmer. Leistungsumfang, Termine, Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Für eine gesondert gebuchte Fachexkursion gelten die im Angebot einbezogenen M.E.A.T.-AGB – Exkursionen & Fachreisen (PDF) ergänzend zum Allgemeinen Teil der M.E.A.T.-AGB (PDF). Die maßgebliche Fassung erhalten Sie vor der Buchung. Die Stornierungsregelungen des IMSP-Kernprogramms in Ziffer 6 gelten nicht für diese gesonderten Buchungen. Für die fachlichen Leistungen der M.E.A.T. GmbH gelten die Haftungsregelungen in Ziffer 14 dieser Bedingungen vorrangig vor abweichenden Haftungsregelungen der verlinkten Exkursionsbedingungen.

Der während der Ausbildung vorgesehene Zugang zum IMLN wird nicht automatisch in eine kostenpflichtige Anschlussmitgliedschaft umgewandelt. Für eine spätere kostenpflichtige Mitgliedschaft ist eine eigene Vereinbarung erforderlich.

12. Unterlagen, Aufzeichnungen und personenbezogene Inhalte

Kursunterlagen, Videos, digitale Inhalte und Assessment-Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen im vereinbarten Umfang persönlich genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe von Zugängen oder Vervielfältigung für eigene entgeltliche Schulungsangebote setzt die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers voraus. Die berufliche Anwendung erworbener Kenntnisse und gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben davon unberührt.

Aufzeichnungen von Kursen oder anderen Teilnehmern bedürfen der erforderlichen vorherigen Zustimmung. Die Veröffentlichung von Teilnehmernamen, Fotos, Videos oder persönlichen Profilen erfolgt nicht allein aufgrund der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen, sondern auf einer hierfür geeigneten gesonderten Grundlage. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den Datenschutzhinweisen beschrieben.

13. Präsenztage, Trainingshubs und Locationpartner

Präsenztage können in Räumen externer Vermieter, Betreiber oder Kooperationspartner stattfinden. Den konkreten Trainingshub, die Ansprechpartner und die wesentlichen örtlichen Sicherheitsregeln erhalten Sie mit den Kursinformationen.

Locationbetrieb: Vermieter, Betreiber und Locationpartner tragen die ihnen gesetzlich oder vertraglich zugewiesenen Pflichten für Räume, Anlagen und Einrichtungen. Dazu zählen je nach Zuständigkeit baulicher Zustand, Instandhaltung, sichere Verkehrswege, Fluchtwege, Brandschutz sowie der Betrieb der bereitgestellten Anlagen. Sie haften für Pflichtverletzungen in ihrem Verantwortungsbereich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die M.E.A.T. GmbH übernimmt durch die Raumnutzung keine allgemeine Garantie für sämtliche Vorgänge des fremden Locationbetriebs.

Kursdurchführung: Die M.E.A.T. GmbH bleibt für ihre vertraglichen Kursleistungen, eine sorgfältige Organisation und die Sicherheit der von ihr geleiteten Übungen verantwortlich. Eigene Auswahl-, Organisations- und Aufsichtspflichten sowie die gesetzliche Haftung für Erfüllungsgehilfen werden durch die Einbindung eines Locationpartners nicht ausgeschlossen. Eine Aufgabenverteilung mit dem Locationpartner beschränkt keine zwingenden Ansprüche der Teilnehmer.

Sicherheit und Mitwirkung: Haus-, Hygiene- und Sicherheitsregeln sowie Einweisungen für Geräte und Arbeitsbereiche sind einzuhalten. Nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten und Geräte nur entsprechend der Einweisung benutzt werden. Gefahrenstellen, Schäden und Unfälle sind der Kursleitung und dem örtlichen Ansprechpartner möglichst umgehend mitzuteilen. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Unverträglichkeiten, die für eine sichere Teilnahme relevant sind, können der Kursleitung vertraulich mitgeteilt werden. Eine Mitteilung ersetzt keine fachlich erforderliche Schutzmaßnahme. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen oder verkürzt.

14. Leistungsstörungen, Gewährleistung und Haftung

Organisatorische oder technische Probleme können Sie der Kursleitung oder contact@imsp.pro mitteilen, damit Abhilfe möglich ist. Die Mitteilung ist keine zusätzliche Ausschlussfrist für gesetzliche Ansprüche. Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Die M.E.A.T. GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für eigenes Verschulden und das Verschulden der Personen, für die sie einzustehen hat. Eine Haftung für Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen oder begrenzt. Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, unberührt. Gegenüber Verbrauchern wird die gesetzliche Haftung durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

Unternehmensbuchungen: Ausschließlich bei leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den bei Vertragsschluss für einen solchen Vertrag typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Unvorhersehbare Leistungshindernisse: Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der M.E.A.T. GmbH, etwa behördlichen Verboten oder Naturereignissen, werden Sie unverzüglich über die Auswirkungen informiert. Es werden zumutbare Ersatzlösungen geprüft; wesentliche Änderungen erfordern Ihre Zustimmung. Kann eine Leistung endgültig nicht erbracht werden oder endet der Vertrag wirksam, werden Entgeltansprüche und Erstattungen nach dem Gesetz abgerechnet. Eine pauschale Einbehaltung der gesamten Gebühr für nicht erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Beschwerden

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbraucherbuchungen werden zwingende Schutzbestimmungen des Staates, dessen Recht ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht ausgeschlossen. Für Verbraucher richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Unternehmensbuchungen (B2B): Für Streitigkeiten aus dem konkreten Kursvertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregeln entgegenstehen. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist Bestandteil der vor Anmeldung zugänglichen Teilnahmebedingungen und wird bei der Anmeldung ausdrücklich mit diesen angenommen. Sie wird mit den Buchungsdaten und der angenommenen Fassung der Bedingungen in speicherbarer Form dokumentiert und per E-Mail übermittelt.

Beschwerden können Sie an contact@imsp.pro richten. Gesetzliche Rechte und gegebenenfalls bestehende gesetzliche Pflichten zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung bleiben unberührt.

IMSP · International Meat Sensory ProgramEine Qualifikation von Sensory-ID™ · entwickelt durch die M.E.A.T. GmbH
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